Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
der CCSoft plus UG (haftungsbeschränkt)

Stand 01.01.2024

1. Angebot

Unsere Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, unverbindlich. Ein Kaufvertrag gilt erst dann als zustande gekommen, wenn die Annahme von uns schriftlich bestätigt wurde. Bei Lieferschwierigkeiten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine schriftliche Auftragsbestätigung kann durch unsere Rechnung ersetzt werden. Kauf- und Lieferbedingungen des Käufers binden uns nicht; durch die Bestellung erkennt der Käufer unsere Bedingungen an.

2. Lieferzeit

Von uns angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Für Folgen verspäteter oder unterbliebener Lieferung können Ansprüche gegenüber unserer Firma nicht geltend gemacht werden.

3. Preise

Unsere Preise verstehen sich ab Lager Bad Liebenwerda einschließlich Verpackung. Sie sind auf der Basis der Kostenverhältnisse zur Zeit der Angebotsabgabe ermittelt. Durch langfristige Verträge mit unseren Lieferanten sind wir bemüht, die genannten Preise zu halten. Sollten durch Kursschwankungen oder wirtschaftliche Situationen Preiskorrekturen notwendig werden, so gelten die am Tag der Lieferung aktuellen Preise.

4. Zahlung

Rechnungen sind sofort bei Erhalt der Ware ohne Abzüge zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sollte die Gesamtauftragssumme € 2.500,- überschreiten, so ist nach Aufforderung bei Auftragsbestätigung vom Besteller eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes zu leisten. Verspätete Zahlungen berechtigen uns zur Berechnung von Verzugszins in gesetzlicher Höhe. Schecks und Wechsel werden nur nach Absprache und erfüllungshalber und zwar diskont- und spesenfrei angenommen. Sie gelten erst nach Gutschrift auf unseren Konten als Erfüllung. Zahlungen sind nur an uns zu leisten. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnung von Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist die gesamte Restforderung sofort fällig.

5. Versand

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Mit der Übergabe an den Käufer, Spediteur oder dergleichen, spätestens jedoch mit Verlassen der Firma, geht die Gefahr auf den Käufer über. Der Versand wird von uns mit der gebotenen Sorgfalt, jedoch ohne Übernahme einer Haftung bewirkt. Die Kosten einer evtl. Transportversicherung gehen zu Lasten des Käufers. Lieferungen erfolgen per Nachnahme oder Vorkasse, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

6. Gewährleistung Hardware

Der Käufer hat die Lieferung unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und alle Mängel oder Unvollständigkeiten innerhalb von drei Tagen schriftlich anzuzeigen. Verspätete Anzeigen können nicht berücksichtigt werden. Unsere Gewährleistung beträgt 12 Monate. Im Geschäftskundenverkehr behalten wir uns vor, Sachmängel nach unserer Wahl durch Nachbesserungen, Gutschrift des Minderwertes, Lieferung mangelfreier Teile oder Waren abzuhelfen. Alle weiteren Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Aus Gewährleistungen ausgenommen sind Verschleißteile und Mängel, die aus einer artfremden Benutzung der Sache nach den technischen Gegebenheiten unvermeidlich sind. Weitergehende Ansprüche werden grundsätzlich ausgeschlossen. Erfüllungsort ist Bad Liebenwerda. Der Transport geht auf Gefahr und zu Lasten des Kunden. Die Garantie erlischt für Geräte, deren Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde oder an denen Eingriffe durch nicht autorisierte Personen vorgenommen wurden.

6.1. Gewährleistung Software

Für die Gewährleistung für Software gelten ausschließlich die Garantie-bedingungen des jeweiligen Herstellers. Mängel an gelieferter Ware müssen vom Verwender innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten geltend gemacht werden. Dies geschieht nach Wahl des Verwenders zunächst durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung und nur bei deren Fehlschlagen durch Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung). Die Parteien sind sich einig, dass nach dem Stand der Technik kleinere Fehler auch bei sorgfältiger Erstellung der Software nicht ausgeschlossen werden können. Als Mangel gelten deshalb Abweichungen der Vertragssoftware von der in Bedienungsanleitung, den Handbüchern oder sonst im Vertrag beschriebenen Funktionsweise nur dann, wenn diese Abweichungen die Tauglichkeit der Vertragssoftware zum üblichen, in der Bedienungsanleitung beschriebenen Gebrauch beeinträchtigen. Eine Gewährleistungspflicht besteht nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, insbesondere, wenn er sich nicht erheblich auf die Gebrauchstauglichkeit der Software auswirkt. Der Kunde ist für die Entscheidung, ob eine beim Verwender bestellte Software auf einem zur Nutzung beabsichtigten Computersystem lauffähig ist, selbst verantwortlich. Bei Mängeln an der gelieferten Ware erbringt der Hersteller Gewährleistung durch Nachlieferung oder Nachbesserung. Erst wenn die Nachbesserung mehrfach (i.d.R. dreifach) fehlschlägt, steht dem Kunden ein Recht auf Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrags (Wandlung) zu.

Im Falle der Rückabwicklung des Vertrags wird sich der Kunde die gezogenen Nutzungen der Software anrechnen lassen. Die Anrechnung wird auf einer betrieblichen Nutzungszeit von 4 Jahren im Verhältnis zum Kaufpreis zeitanteilig berechnet, wobei der Kunde, die bei der Nutzung eingetretene Minderung durch den Mangel von der Nutzungsentschädigung abziehen kann.

6.2. Vorortservice, Vorortwartung, Haftung

Wird für einzelne Geschäfte Vorortservice im Gewährleistungsfalle innerhalb einer festgelegten Frist oder Vorortwartung mit Reaktionszeit ausdrücklich vereinbart, bieten wir während dieser Zeit an Werktagen (außer Samstag) diesen Service vor Ort bis zu einer Entfernung von 1OO km, sofern nicht wichtige Gründe oder innerbetriebliche Belange andere Prioritäten setzen. Die Entscheidung darüber behalten wir uns vor. Maßgeblich ist der Ort des Rechnungsnehmers. Betriebsunterbrechungsschäden, Schadenersatz- oder andere Forderungen und Haftungen durch unser aus innerbetrieblichen Belangen verspätetes oder nicht Erscheinen oder Fehlschlagen unserer Service- oder Reparaturmaßnahmen werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Personenschäden sind nicht von der Haftung ausgeschlossen.

6.3. Netzsoftware/ Zugriffsrechte

Bei Lieferung eines Netzwerkes wird dieses durch CCSoft plus komplett installiert und die vom Käufer gewünschten Zugriffsrechte vergeben. Der Zugriff als Administrator ist nur dafür autorisierten Personen gestattet. Bei unautorisiertem Fremdeingriff erlischt jeglicher Garantieanspruch.

6.4. Softwarelizenzen, Vervielfältigungen und Mitteilungspflicht

Alle möglichen Rechte und Pflichten patent- oder urheberrechtlicher Art im Original oder in Kopie an Produkten und Nebenprodukten der CCSoft plus  UG (haftungsbeschränkt) sowie an der dazugehörigen Dokumentation verbleiben bei CCSoft plus.

Die erworbenen Softwarelizenzen berechtigen jeweils einen Endanwender zur Verwendung der betreffenden Software. Der Käufer verpflichtet sich, die Lizenzbestimmungen zu beachten, Missbräuche Dritter an CCSoft plus unverzüglich mitzuteilen und CCSoft plus bei der Rechtsverfolgung gegenüber verletzenden Anwendern zu unterstützen.

7. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an allen dem Kunden gelieferten Waren so lange vor, bis alle auf Grund der Geschäftsbeziehung geschuldeten Zahlungen bei uns eingegangen sind.  Der Kunde darf gelieferte Ware nur im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern. Der Kunde tritt uns schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Ware ab. Wir ermächtigen den Kunden, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Kunde mit Zahlungen an uns in Verzug kommt oder seine Zahlung einstellt; in diesen Fällen können wir verlangen, dass der Kunde uns alle abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, uns alle zur Einziehung erforderlichen Angaben macht und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Wird Vorbehaltsware oder werden Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware getreten sind, durch Dritte gepfändet oder wird sonst in Rechte an diesen Gegenständen eingegriffen oder droht eines von beiden, so wird der Kunde der Pfändung bzw. dem sonstigen Eingriff unverzüglich widersprechen und uns benachrichtigen. Auf Verlangen des Kunden werden wir Sicherheiten, die uns nach diesem Paragraphen zustehen, insoweit freigeben, als der Wert dieser Sicherheiten den Betrag der gesicherten Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um 20 % oder mehr übersteigt. Kommt der Kunde mit Zahlungen gegenüber uns in Verzug oder stellt er seine Zahlungen ein, so verliert er ohne weiteres jedes Recht zum Besitz der Vorbehaltsware. In diesen Fällen dürfen wir die Vorbehaltsware zum Zweck unserer Befriedigung herausverlangen, wenn wir dies dem Kunden angekündigt und für die ausstehenden Zahlungen eine angemessene Nachfrist gesetzt haben.

8. Nichtigkeit

Sollten Teile dieser Bestimmungen außer Kraft treten, so gelten alle anderen Bestimmungen weiter. Die außer Kraft gesetzte Bestimmung ist durch die dem wirtschaftlichen Zweck nächstliegende zu ersetzten.

9. Datenschutz: Information zur Erhebung von Daten gem. Artikel 13 DSGVO

CCSoft plus UG (haftungsbeschränkt) erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung der (vor‑)vertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung. Die Datenerhebung und -verarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Sie erreichen uns unter CCSoft plus UG (haftungsbeschränkt), Friedrich-Naumann-Str. 1, 04924 Bad Liebenwerda, info@ccsoft.de.

Weitere Informationen finden Sie hier.

10. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Bad Liebenwerda. Der Gerichtsstand ist Bad Liebenwerda. Die vorstehenden Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte.